LÖWE Köln GmbH – Containerdienst
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der LÖWE Köln GmbH im Bereich Containerdienst. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder durch Bereitstellung des Containers zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers 3.1 Die LÖWE Köln GmbH stellt dem Auftraggeber Container zur Verfügung, holt diese fristgerecht ab und sorgt für die fachgerechte Entsorgung des Inhalts gemäß geltender gesetzlicher Vorschriften. 3.2 Die Auswahl der Deponien, Aufbereitungs- oder Verwertungsanlagen obliegt der Löwe Köln GmbH.
4. Pflichten des Auftraggebers 4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Container ausschließlich mit den vertraglich vereinbarten Abfallarten zu befüllen. 4.2 Eine Überladung oder falsche Befüllung (z. B. mit gefährlichen Stoffen, Flüssigkeiten oder vermischten Abfällen) ist untersagt. 4.3 Der Aufstellort ist vom Auftraggeber so vorzubereiten, dass eine gefahrlose Lieferung, Abholung und Standzeit möglich ist. 4.4 Für erforderliche Genehmigungen im öffentlichen Raum ist der Auftraggeber verantwortlich.
5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1 Es gelten die jeweils vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.2 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand und Abfallart. Falschdeklarationen oder Fehlbefüllungen werden gesondert berechnet. 5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
6. Haftung 6.1 Die LÖWE Köln GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 6.2 Für Schäden am Aufstellort (z. B. Pflaster, Bodenbeläge) wird keine Haftung übernommen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 6.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden, Verlust oder Verunreinigungen, die durch unsachgemäße Nutzung des Containers entstehen.
7. Kündigung und Rücktritt Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt den Auftrag ohne wichtigen Grund, behalten wir uns vor, bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
9. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichkommende zu ersetzen.
